G. Schallmo - Holzbau - GmbH, Neunkirchen (Wellesweilerstr. 272, 66538 Neunkirchen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
G. Schallmo - Holzbau - GmbH, Neunkirchen (Wellesweilerstr. 272, 66538 Neunkirchen).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
G. Schallmo - Holzbau - GmbH, Neunkirchen (Wellesweilerstr. 272, 66538 NeunkirchenGemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen: Durch Beschluss der Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 107IN 42/10 vom 03.12.2010 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.