G.F.M. Folienvertrieb GmbH, Bremen (Hindenburgstraße 39, 28717 Bremen). Die Verschmelzung ist mit der am 13.09.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Köln, HRB 28196) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
G.F.M. Folienvertrieb GmbH, Bremen (Hindenburgstraße 39, 28717 Bremen). Nicht mehr Geschäftsführer: Bärwolf, Sabine. Geschäftsführerin: Küster, Tanja, * ‒.‒.‒‒, Bergisch Gladbach; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die E.B.f. Folienvertriebsges. mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 28196) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..