HRA 1624: G.I.P.E.-Gesellschaft für innovative Projektentwicklung mbH & Co. KG, Homburg, Sankt-Michael-Straße 10, 66424 Homburg. Neuer Sitz: Blieskastel. Geschäftsanschrift: Von-der-Leyen-Straße 22, 66440 Blieskastel. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: G.I.P.E.-Verwaltungsgesellschaft für innovative Projektentwicklung mbH, Blieskastel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3787), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 1624: G.I.P.E.-Gesellschaft für innovative Projektentwicklung mbH & Co. KG, Homburg, Gerberstraße 23, 66424 Homburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sankt-Michael-Straße 10, 66424 Homburg.
HRA 1624: G.I.P.E.-Gesellschaft für innovative Projektentwicklung mbH & Co. KG, Homburg, Marktplatz 2, 66424 Homburg. Geschäftsanschrift: Gerberstraße 23, 66424 Homburg.
G.I.P.E.-Gesellschaft für innovative Projektentwicklung mbH & Co. KG, Homburg, Marktplatz 12, 66424 Homburg. Änderung der Geschäftsanschrift: Marktplatz 2, 66424 Homburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Ring-Kaufhaus im Saar-Pfalz-Center Geschäftsführungs- GmbH, Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 2952).
G.I.P.E.-Gesellschaft für innovative Projektentwicklung mbH & Co. KG, Homburg, Marktplatz 12, 66424 Homburg. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Ring-Kaufhaus im Saar-Pfalz-Center Geschäftsführungs- GmbH, Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 2952). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2011 mit der Ringkaufhaus im Saarpfalz-Center GmbH & Co. KG mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 1412) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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