HRA 40573: G.L. Kayser Familienunternehmen seit 1787 GmbH & Co. KG, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 15, 55129 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Rosengarten 1, 55131 Mainz.
Schmitz GmbH & Co. KG, Mainz, Robert-Bosch-Straße 35, 55129 Mainz. Firma geändert in: G.L. Kayser Familienunternehmen seit 1787 GmbH & Co. KG. Änderung der Geschäftsanschrift: Nikolaus-Kopernikus-Straße 15, 55129 Mainz.
Schmitz GmbH & Co. KG, Mainz (Robert-Bosch-Straße 35, 55129 Mainz). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage Teile des Vermögens (Gesellschaftsbeteiligungen) der G.L. Kayser Spediteur seit 1787 GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 3426) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Schmitz GmbH & Co. KG tritt als herrschende Gesellschaft an die Stelle der G.L. Kayser Spediteur seit 1787 GmbH & Co. KG in den Ergebnisabführungsvertrag vom 26.08.1986 mit der G.L. Kayser Immobilien GmbH (Amtsgericht Mainz HRB 2244) ein. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.