G.S.M. Gesellschaft für Synergiemanagement mbH, Andernach, (Elsa-Brandström-Str. 9, 56626 Andernach).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden G.S.M. Gesellschaft für Synergiemanagement mbH ( früher NMB baustoff-Team GmbH )am 15.04.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
G.S.M. Gesellschaft für Synergiemanagement mbH, Andernach, (Elsa-Brandström-Str. 9, 56626 Andernach).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.02.2009 mit der NMB Baustoff-Team GmbH mit Sitz in Andernach (AG Koblenz; HRB 21258) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.