G.U.B. Consult GmbH, Chemnitz (Oberfrohnaer Straße 27, 09117 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 06.08.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
G.U.B. Consult GmbH, Chemnitz (Oberfrohnaer Straße 27, 09117 Chemnitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 mit Nachtrag vom 18.07.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen mit der G.U.B. Ingenieur AG mit dem Sitz in Zwickau im Wege der Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des neuen Rechtsträgers in das Handelsregister.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.