HRB 724685: G1 Gesundheit & Fitness GmbH, Villingen-Schwenningen, Gottlieb-Daimler-Straße 6, 78048 Villingen-Schwenningen. Bestellt als Geschäftsführer: Robens, Kim, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Cristilli, Carmen, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 724685: G1 Gesundheit & Fitness GmbH, Villingen-Schwenningen, Gottlieb-Daimler-Straße 6, 78048 Villingen-Schwenningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2021. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 6, 78048 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Der Betrieb eines Fitnessstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Cristilli, Carmen, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Cristilli, Carmen, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "G1 Gesundheit @ Fitness Carmen Cristilli e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707054) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.07.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.