HRB 74600: GA Bausystem GmbH, Frankfurt am Main, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
GA Bausystem GmbH, Frankfurt am Main, c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Vandewalle, Christian, Toulouse/ Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
GA Bausystem GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: c/o MAZARS GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main.
GA Bausystem GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MHM Mettmann Hotel Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74445) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GA Bausystem GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GAB Investitionsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 34138) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.