GA-LA-Technik-Stucke GmbH, Ascheberg, Neukoppel 1, 24326 Ascheberg. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 07.09.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 7150) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
GA-LA-Technik-Stucke GmbH, Ascheberg, Neukoppel 1, 24326 Ascheberg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 und des Beschlusses der Gesellschaft vom 20.08.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "GA-LA-Technik-Stucke e.K." mit Niederlassung in Ascheberg weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch die Eintragung im Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..