HRB 11541: GAB Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Weißwasser, Weißwasser, Heinrich-Hertz-Str. 1, 02943 Weißwasser. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Geschäftsführung), 12 (Geschäftsjahr), 13 (Dauer der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Berufsausbildung und Berufsbildung, der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch - fachlich-methodische Sozialarbeit einschließlich der Erprobung neuer Formen und Methoden sowie Hilfen und Förderungen für diejenigen Personen, die, sei es aus welchem Grund auch immer, keine oder nur geringe Chance haben, sich am Arbeitsleben zu beteiligen. Zu diesem Zweck sollen Selbsthilfeeinrichtungen als Durchlaufstation für nachweislich schwervermittelbare Arbeitslose errichtet und abgesichert werden bzw. diese Personen direkt von der Gesellschaft eingestellt, ausgebildet, fortgebildet, geschult bzw. sozialpädagogisch betreut und in das Berufsleben eingegliedert werden. - Hilfen für junge Menschen, Familien, Kranke, Behinderte, alte Menschen, sozial benachteiligte Personen und Gruppen, für Gefährdete und Auszubildende. Zur Erreichung ihrer Ziele wird die Gesellschaft veschiedene Förderprogramme und -projekte initiieren und durchführen. Beispielhaft seien folgende Projekte genannt: - Dritte-Welt-Projekt/Osteuropahilfe Berufliche Wiedereingliederung von als schwer vermittelbar geltenden langzeitarbeitslosen Menschen (einschl. Jugendlicher), die sich im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogrammes mit der Generalüber-holung gespendeten Krankenhausinventars, von Hand-werkzeugen, Nähmaschinen, Gartengeräten u.ä. befassen, um diese Gegenstände anschließend als Hilfe zur Selbsthilfe Krankenhäusern und Entwicklungshilfeprojekten in der Dritten Welt bzw. Osteuropa zur Verfügung zu stellen. - Gebrauchtartikelbörse bzw. Sozialunion: Hilfe für Osteuropa Berufliche Wiedereingliederung von als schwer vermittelbar geltenden Langzeitarbeitslosen einschl. sozialpäda-gogischer Begleitung. Im Rahmen des Projekts werden gespendete Gebrauchtartikel in Werkstätten aufgearbeitet und an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung abgegeben oder Partnerprojekten in Osteuropa zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 (1) S. 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft arbeitet aus humanitärer Verantwortung ohne konfessionelle und parteiliche Bindung. Die Gesellschaft fördert die Weckung, Entwicklung und Pflege ehrenamlicher wohlfahrtspflegerischer Aktivitäten der Mitbürger. Sie arbeitet zusammen mit anderen Einrichtungen und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und nimmt Stellung zu Fragen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. Es wird eine gute Zusammenarbeit mit Behörden und anderen staatlichen Einrichtungen angestrebt. Die Gesellschaft fördert die Fort- und Weiterbildung durch berufliche Qualifikation von Langzeitarbeitslosen in angeleiteten Beschäftigungsprojekten mit dem Ziel der Heranführung an ein normales Arbeitsleben. Die Gesellschaft darf sich an anderen gemeinnützigen Organisationen, auch in der Rechtsform gemeinnütziger Kapitalgesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche gemeinnützige Einrichtungen in Weißwasser oder anderen Orten neu zu errichten oder bestehende zu erwerben, oder sich an diesen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft darf nur die oben genannten steuerbegünstigten, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke verfolgen. Prokura erloschen: Bücklein, Uwe, Weißwasser, * ‒.‒.‒‒.
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