GAHOME GmbH, Sundern (Untere Kampstr. 42, 59846 Sundern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Martina Nöcker e.K. (Amtsgericht Arnsberg HRA 6457) am 28.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GAHOME GmbH, Sundern (Untere Kampstr. 42, 59846 Sundern). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die Kauffrau Martina Nöcker übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Rechtsträgerin. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.