HRA 735905: GAI - Gesellschaft für angewandte Informatik OHG, Neckarsulm, Friedrich-Ebert-Straße 12, 74172 Neckarsulm. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Nowak, Wolf-Dieter, Gundelsheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 102444: GAI - Gesellschaft für angewandte Informatik mbH, Neckarsulm, Friedrich-Ebert-Str. 12, 74172 Neckarsulm. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.07.2019 in eine offene Handelsgesellschaft unter der Firma "GAI - Gesellschaft für angewandte Informatik OHG", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 735905) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 735905: GAI - Gesellschaft für angewandte Informatik OHG, Neckarsulm, Friedrich-Ebert-Straße 12, 74172 Neckarsulm. (Erstellung und Vertrieb von Software, Vertrieb von Hardware sowie alle damit verbundenen Geschäfte jeglicher Art.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 12, 74172 Neckarsulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Nowak, Wolf-Dieter, Gundelsheim, * ‒.‒.‒‒; Nowak, Birgit Christine, geb. Strupp, Gundelsheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GAI - Gesellschaft für angewandte Informatik mbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 102444) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.