HRB 103932: GAM (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GAM (Luxembourg) S.A. mit Sitz in Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg am 30.06.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 103932: GAM (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GAM (Luxembourg) S.A. mit Sitz in Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B85427) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 103932: GAM (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden ist. Hierzu werden gemäß § 122d Satz 3 UmwG folgende Angaben mitgeteilt:1.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die GAM (Deutschland) GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 103932.b)Als übernehmende Gesellschaft die GAM (Luxembourg) S.A., eine nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg gegründete und existierende Aktiengesellschaft ("société anonyme") mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, und der Geschäftsanschrift 25 Grand-Rue, L-1661 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg, RCS) unter der Nummer B 85427.2. Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a)Da die GAM (Switzerland) Holding AG, mit Sitz in Zürich, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter Nr. CHE-101.931.539, die alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft GAM (Luxembourg) S.A. ist und zum Zeitpunkt der Beurkundung des Verschmelzungsplans auch die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft GAM (Deutschland) GmbH sein wird (durch Erwerb der von der GAM Holding AG mit Sitz in Zürich, Schweiz, an der übertragenen Gesellschaft gehaltenen Geschäftsanteile), sind weder bei der übertragenden Gesellschaft noch bei der übernehmenden Gesellschaft außenstehende Minderheitsgesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.b) Den Gläubigern der GAM (Deutschland) GmbH ist gemäß § 122j Abs. 1 UmwG, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheiten zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der GAM (Deutschland) GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: GAM (Deutschland) GmbH, Geschäftsanschrift Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gefordert werden muss.c)Die Gläubiger der GAM (Deutschland) GmbH sowie die Gläubiger der GAM (Luxembourg) S.A., deren Forderungen vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung durch Veröffentlichung der die Verschmelzung genehmigenden Gesellschafterbeschlüsse der GAM (Luxembourg) S.A. im Luxemburger Elektronischen Staatsanzeiger (Recueil Electronique des Sociétés et Associations) entstanden sind, können sich gemäß Artikel 1021-9 des Luxemburger Gesetzes über die Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 in seiner geänderten und neu gefassten Fassung innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung der die Verschmelzung genehmigenden Gesellschafterbeschlüsse der GAM (Luxembourg) S.A. an den vorsitzenden Richter wenden, der bei dem zuständigen Gericht für Handelssachen in dem Gerichtsbezirk, in dem sich der Sitz der GAM (Luxembourg) S.A. befindet, in Handels- und Eilverfahren zuständig ist, um angemessene Sicherheiten für fällige oder nicht fällige Verbindlichkeiten zu erhalten, wenn sie glaubhaft nachweisen können, dass aufgrund der Verschmelzung die Befriedigung ihrer Forderungen gefährdet ist und sie keine angemessenen Sicherheiten erhalten haben. Der vorsitzende Richter lehnt den Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits im Besitz angemessener Sicherheiten ist oder wenn solche Sicherheiten angesichts der finanziellen Lage der verpflichteten Gesellschaft nach der Verschmelzung entbehrlich sind. Die GAM (Luxembourg) S.A. kann die Ablehnung des Antrags durch Zahlung an den Gläubiger veranlassen, auch wenn es sich um eine zeitlich festgelegte Verbindlichkeit handelt. Werden solche gerichtlich angeordneten Sicherheiten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gestellt, wird die Verbindlichkeit sofort fällig. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei:GAM (Deutschland) GmbH, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, sowieGAM (Luxembourg) S.A., 25 Grand-Rue, L-1661 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.
HRB 103932: GAM (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 15, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 103932: GAM (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 15, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Florack, Jürgen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Saam, Gerald Hagen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.