GAMMA Service und Konzept GmbH, Köln (Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BETA Service und Konzept GmbH am 14.01.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GAMMA Service und Konzept GmbH, Köln (Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der BETA Service und Konzept GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 11779) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.