GANZIMMUN Forschungsgesellschaft für komplementäre Medizin mbH, Mainz (Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.02.2008 mit der Bioimmun GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 8047) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag vom 05.10.2004 ist durch die Verschmelzung erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Prokura erloschen: Dr. Stöhr, Josef, Friesenheim, * ‒.‒.‒‒; Warken, Winfried, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒.
55128 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH