GAP Werbeagentur GmbH, Hannover, (Hildesheimer Str. 132, 30173 Hannover).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gilde Brauerei Aktiengesellschaft am 16.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GAP Werbeagentur GmbH, Hannover, (Hildesheimer Str. 132, 30173 Hannover).Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2008 mit der Gilde Brauerei Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 5352) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GAP Werbeagentur GmbH, Hannover, (Hildesheimer Str. 132, 30173 Hannover).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2008 mit der Gilde Brauereri Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 5352) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GAP Werbeagentur GmbH, Hannover (Hildesheimer Str. 132, 30173 Hannover). Nicht mehr Geschäftsführer: Hinrichs, Michael, Langwedel, * ‒.‒.‒‒.