GAPA GmbH, Braunschweig (Hermann-Blenk-Str. 22, 38108 Braunschweig). Die Eintragung der Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GZVB Competenz Center GmbH am 04.09.2008 erfolgt; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GAPA GmbH, Braunschweig (Hermann-Blenk-Str. 22, 38108 Braunschweig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse aller beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GZVB Competenz Center GmbH mit Sitz in Braunschweig (HRB 200349) als übernehmenden Rechtsträgers verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.