HRB 34428: GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH, Düsseldorf, Elisabethstr. 70, 40217 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Discher, Heike, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wies, Helmut, Lohmar, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 34428: GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH, Düsseldorf, Elisabethstr. 70, 40217 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Schormann, Klaus, Haan, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Discher, Heike, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bast, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
GAREX Abrechnungs GmbH, Düsseldorf, Elisabethstr. 70, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma, sowie die Änderung des § 1 Abs. 3 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Einzelhandelsunternehmen und Verbundgruppen, - der Handel mit Schuhen, Schuh- und Lederwaren aller Art und allen branchenverwandten Artikeln, - die Abrechnung von Einkäufen für Dritte, - Abrechnung von Ein- und Verkäufen von Organisationsmitteln. Nicht mehr Geschäftsführer: Bast, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Natter, Robert, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Obrecht, Jochen F., Worms, * ‒.‒.‒‒; Schormann, Klaus, Haan, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tag mit der GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 28583), sowie der FAIR PLAY International Sports GmbH, Düsseldorf, ( AG Düsseldorf, HRB 29450) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 70, 40217 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden GAREX Abrechnungs GmbH - jetzt GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH - am 31.07.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 70, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der GAREX Abrechnungs GmbH (künftig GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH) mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 34428) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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