HRB 214119: GARANT-Massivhaus GmbH, Weißenfels (Novalisstraße 30, 06667 Weißenfels). Neuer Sitz: Waldshut-Tiengen. Sitz verlegt nach Waldshut-Tiengen (nun Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 715059).
HRB 715059: GARANT-Massivhaus GmbH, Waldshut-Tiengen, Kaiserstraße 16, 79761 Waldshut-Tiengen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1978 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 01.07.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt von Weißenfels (Amtsgericht Stendal HRB 214119); nun: Neue Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 16, 79761 Waldshut-Tiengen. Gegenstand: Die Planung und Erstellung von Bauwerken in Massivbauweise zu garantierten Festpreisen - dies jedoch nicht handwerksmäßig, sondern ausschließlich durch Vergabe von Aufträgen. Die gewerbsmäßige Vermittlung über den Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten und von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Otto, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Franz, Dogern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 214119:GARANT-Massivhaus GmbH, Weißenfels (Novalisstraße 30, 06667 Weißenfels). Das Registergericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.