GARBO Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rheinbach, Keramiker Str. 46, 53359 Rheinbach. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
GARBO Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rheinbach, Keramiker Str. 46, 53359 Rheinbach. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
GARBO Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rheinbach, (Keramiker Str. 46, 53359 Rheinbach).Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bonn (95 IN 26/09) vom 27.05.2009 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
GARBO Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frechen (Keramiker Str. 46, 53359 Rheinbach). Nach Sitzverlegung nunmehr (AG Bonn, HRB 14091) Rheinbach.
GARBO Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rheinbach (Keramiker Str. 46, 53359 Rheinbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frechen (bisher Amtsgericht Köln HRB 32157) nach Rheinbach beschlossen. Gegenstand: die Beteiligung an Unternehmen, die Vermittlung und der Abschluss zum Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und Darlehen sowie der Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinschaftliche Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einerverbrieften Forderung gegen eine Kapitalgesellchaft oder Kommanditgesellschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bosbach, Heinz, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.