GASVERSORGUNG OSTBAYERN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg (Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg). Die Verschmelzung wurde am 21.01.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRB 9119).
GASVERSORGUNG OSTBAYERN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regensburg (Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg). Der mit der E.ON Bayern AG (alt) mit dem Sitz in Regensburg (AG Regensburg HRB 8474) als herrschendem Unternehmen fortgeführte Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 21.12.1992 ging im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.07.2004 auf die E.ON Energie AG mit Sitz in München (AG München HRB 132 000) und im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 12.07.2004 auf die E.ON Bayern AG (neu) mit dem Sitz in Regensburg (AG Regensburg HRB 9119) als nun herrschendem Unternehmen über. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.01.2005 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 12.01.2005 mit der E.ON Bayern AG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.