HRB 14576: GAT - Günther Automatisierungstechnik GmbH, Wegberg, Industriestraße 45, 41844 Wegberg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14576:GAT - Günther Automatisierungstechnik GmbH, Wegberg, Industriestraße 45, 41844 Wegberg.Durch Beschluss des Amtsgericht Mönchengladbach (34 IN 38/14) vom 15.07.2014 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
GAT - Günther Automatisierungstechnik GmbH, Wegberg, Industriestraße 45, 41844 Wegberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Günther Automatisierungstechnik e. K. mit Sitz in Wegberg (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 6715) eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers Ronald Günther nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 19.07.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.09.2011 wirksam geworden. Geschäftsanschrift: Industriestraße 45, 41844 Wegberg. Gegenstand des Unternehmens: Schaltanlagenbau für die Automatisierungstechnik. Stammkapital: EUR 25.000,00. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Günther, Ronald, Wegberg, geboren am ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.