HRB 15723 P: Kernchen Eis und Feinkost GmbH, Planetal, Hauptstraße 11, 14806 Planetal OT Locktow. Neue Firma: GAXS Energie GmbH; Gegenstand: Die Produktion und der Handel mit Holz und holzähnlichen Produkten, die Nutzung alternativer Energien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und insbesondere geändert in § 1 Absatz 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 5 neu (Geschäftsführung, Vertretung) redaktionell
HRB 15723 P: Kernchen Eis und Feinkost GmbH, Planetal, Hauptstraße 11, 14806 Planetal OT Locktow. Prokura: Kernchen, Annerose, * ‒.‒.‒‒, Planetal OT Locktow; Einzelprokura; mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
HRB 15723 P: Kernchen Eis und Feinkost GmbH, Locktow, Hauptstraße 11, 14806 Planetal OT Locktow. Sitz der Firma: Die Eintragung betreffend den Sitz der Gesellschaft ist infolge der Gemeindegebietsreform von Amts wegen wie folgt berichtigt: Planetal; Inländische Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11, 14806 Planetal OT Locktow; Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Wohnort des Geschäftsführers hat sich infolge der Gemeindegebietsreform geändert. Geschäftsführer: Kernchen, Gerhard, * ‒.‒.‒‒, Planetal OT Locktow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 21.07.2015 ist die Kernchen Feinkost GmbH Brandenburg mit Sitz in Brandenburg an der Havel, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 4878 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird