GBD Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung und Dienstleistungen mbH, Köln (Aachener Straße 300, 50933 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2007 mit der DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 570) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50933 Köln
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Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH