GBI Gesellschaft für Baukoordination und Immobilienvermittlung mbH, Mittegroßefehn, Auricher Landstraße 12, 26629 Großefehn. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
GBI Gesellschaft für Baukoordination und Immobilienvermittlung mbH, Mittegroßefehn, Auricher Landstraße 12, 26629 Großefehn. Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
GBI Gesellschaft für Baukoordination und Immobilienvermittlung mbH, Mittegroßefehn, Auricher Landstraße 12, 26629 Großefehn.Geschäftsanschrift: Auricher Landstraße 12, 26629 Großefehn. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Böhnert, Herbert Horst, Mittegroßefehn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
GBI Gesellschaft für Baukoordination und Immobilienvermittlung mbH, Mittegroßefehn(Auricher Landstr. 12, 26629 Mittegroßefehn). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Mittegroßefehn verlegt (Amtsgericht Aurich, HRB 200430)..
GBI Gesellschaft für Baukoordination und Immobilienvermittlung mbH, Mittegroßefehn (Auricher Landstraße 12, 26629 Großefehn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.1993, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen, HRB 19569 HB) nach Mittegroßefehn beschlossen. Gegenstand: 1. Tätigkeit eines Generalunternehmers für die Planung und Erstellung von Häusern, 2. Erschließung von Baugelände, 3. Vermittlung von Immobilien sowie die gelegentliche Vermittlung von Krediten und Darlehen, 4. An-und Verkauf von Grundstücken aller Art, 5. Durchführung von Hausverwaltungen, 6. An- und Vermietung von Grundstücken und Gebäuden. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Böhnert, Herbert Horst, Mittegroßefehn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenboom, Volker, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.