Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2024
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 21.08.2024 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 21.08.2024 mit der SEKANS Grundstücks-Gesellschaft
mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln,
HRB 67844) verschmolzen. |
a)
27.08.2024
Keusch |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2024
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 21.08.2024 und der
Gesellschafterversammlung des übernehmenden
Rechtsträgers vom 21.08.2024 mit der GBI Gesellschaft für
Beteiligungs- und Immobilienverwaltung GmbH mit Sitz in
Köln (Amtsgericht Köln, HRB 67924) verschmolzen. |
a)
27.08.2024
Keusch |
HRB 67924: GBI Gesellschaft für Beteiligungs- und Immobilienverwaltung mbH, Köln, Domstraße 20, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2021 mit der Grundstücksgesellschaft Herborn mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 67874) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67924: GBI Gesellschaft für Beteiligungs- und Immobilienverwaltung mbH, Köln, Domstraße 20, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Conrad, Pia, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Koof, Stephan, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 67844: SEKANS Grundstücks-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Domstraße 20, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Conrad, Pia, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Koof, Stephan, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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