GBM - Beteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig, Wachauer Straße 9, 04299 Leipzig. Die Verschmelzung wurde am 01.09.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GBM - Beteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig, Wachauer Straße 9, 04299 Leipzig. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GBM-Gesellschaft für Unternehmensberatung und betrieblich angewandte Mathematik mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 230) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GBM - Beteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig (Wachauer Str. 9, 04299 Leipzig). Die Innovationszentrum Bahntechnik Europa GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 23914) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schneider & Klabes - Gesellschaft für Unternehmensnachfolge/ Mergers & Acquisition mbH, Leipzig (Wachauer Str. 9, 04299 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: GBM - Beteiligungsgesellschaft mbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klabes, Dietmar, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Berichtigt in Bezug auf den Wohnort: Geschäftsführer: Schneider, Falko, Markkleeberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.