GBM Gesellschaft für Bildung und Medien m.b.H., Bielefeld (Holundergrund 1, 33619 Bielefeld). Geschäftsführer: Prof. Dr. Webler, Wolff-Dietrich, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Webler, Anne, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
Universitäts-Verlag Webler GmbH, Bielefeld (Holundergrund 1, 33619 Bielefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der Firma beschlossen. Neue Firma: GBM Gesellschaft für Bildung und Medien m.b.H. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Hochschulforschung und Hochschulentwicklung, 2. die Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Evaluation, 3. die berufliche Bildung und Schulentwicklung, 4. wissenschaftliche Dienstleistungen, 5. der Verlagsbuchhandel und sonstige Medienproduktion. Die Gesellschaft betreibt in den ersten vier Schwerpunkten Forschung und Entwicklung, Qualitätsmanagement, Lehre und Beratung sowie Serviceleistungen im Bildungsbereich. Der fünfte Schwerpunkt, Verlagsbuchhandel und sonstige Medienproduktion, besteht aus der Herstellung und Verbreitung von Büchern und sonstigen Erzeugnissen (als Print- oder elektronischen Medien einschließlich elektronischer Speicherung der Inhalte) sowie der Werksnutzung im Wege automatisierter Informationsspeicherungsanlagen bzw. durch Bild- und Tonträger sowie der Vervielfältigung und Verbreitung mittels fotomechanischer Verfahren. Die Gesellschaft verkauft und erwirbt Lizenzen für ihre Erzeugnisse und kann alle Aktivitäten betreiben, die dem o.g.Zweck dienen. Sie berät in allen geeigneten Kommunikations- und Veranstaltungsformen natürliche und juristische Personen in der Qualitätssicherung und -steigerung ihrer Arbeit, Publikation und Vermarktung ihrer Arbeitsergebnisse sowie in der Gründung und dem Betrieb von Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.