GBP-Concept GmbH, Hamburg, (Schulterblatt 58, 20357 Hamburg).Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
GBP-Concept GmbH, Hamburg (Schulterblatt 58, 20357 Hamburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 73/08) vom 14.04.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
VTM 61. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Schulterblatt 58, 20357 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung). Neue Firma: GBP-Concept GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Entwicklung von Konzepten für Freizeitimmobilien und -anlagen einschließlich ihres Betriebs und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Fischer-Zernin, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Geising, Gerhard, Vechta, * ‒.‒.‒‒; Vocke, Claus, Sulingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
VTM 61. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Neuer Wall 71, 20354 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2007. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Fischer-Zernin, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.