GBV Dreiundzwanzigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, Opernplatz 1, 45128 Essen. Die Verschmelzung ist im Gesellschaftsregister der niederländischen Handelskammer der übernehmenden Rechtsträgerin RWE Eemshaven Holding B.V. am 02.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GBV Dreiundzwanzigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, Opernplatz 1, 45128 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der RWE Eemshaven Holding B.V. mit Sitz in 's-Hertogenbosch/Niederlande (Gesellschaftsregister der niederländischen Handelskammer, Nr. 09198622) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden niederländischen Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GBV Dreiundzwanzigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, Opernplatz 1, 45128 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Luppertz, Bernd, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Moulen, Rainer, Bergheim, * ‒.‒.‒‒.
GBV Dreiundzwanzigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, Opernplatz 1, 45128 Essen.Die Gesellschafterversammlung hat am 07.07.2010 beschlossen, das Stammkapital von 25.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der nachstehend bezeichneten Ausgliederung um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zu erhähen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. 30.000,00 EUR. Die RWE Power Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln und Essen (Amtsgericht Köln HRB 117 und Amtsgericht Essen HRB 17420) hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens, nämlich die Vermögensgegenstände, die zum projektierten Steinkohlekraftwerk in Eemshaven/Niederlande gehören, im Wege der Ausgliederung gemäß § 123 Abs.3 Ziff. 1 UmwG auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GBV Dreiundzwanzigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, Opernplatz 1, 45128 Essen.Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Osburg, Markus, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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