HRB 34776 P: GBV Immobilien GmbH, Milower Land, Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer. 50.400,00 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.10.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GB Immobilien GmbH (Amtsgericht Potsdam, HRB 25777 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen
HRB 34776 P: GBV Immobilien GmbH, Milower Land, Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer. GBV Immobilien GmbH; inländische Geschäftsanschrift: Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens. Kapital: 25.200 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bartel, Wilfried Fritz, * ‒.‒.‒‒, Rathenow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Bartel, Ekkehard Matthias, * ‒.‒.‒‒, Rathenow OT Göttlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Bartel, Sebastian, * ‒.‒.‒‒, Hansestadt Stendal OT Staffelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.12.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GB Immobilien Invest GmbH & Co. KG mit Sitz in Milower Land (Amtsgericht Potsdam, HRA 5750 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.12.2020