GBV Neunte Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen (Opernplatz 1, 45128 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen mbH, Essen am 23.August 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GBV Neunte Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen (Opernplatz 1, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juli 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen mbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 16210) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.