HRA 26220: GBW GmbH & Co. Dienstleistungs- und Beteiligungs KG, Köln, Christian-Hünseler-Straße 10 A, 50859 Köln. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 26220: GBW GmbH & Co. Dienstleistungs- und Beteiligungs KG, Köln, Christian-Hünseler-Straße 10 A, 50859 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
GBW GmbH & Co. Dienstleistungs- und Beteiligungs KG, Köln, Christian-Hünseler-Straße 10 A, 50859 Köln.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Bielefeld, 43 IN 218/10). Gem. § 143 HGB von Amts wegen eingetragen.
WESTFALIA - WERKE GmbH & Co. Dienstleistungs- und Beteiligungs-KG, Rheda-Wiedenbrück, (Christian-Hünseler-Str. 10 A, 50859 Köln).Der Sitz ist nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln HRA 26220 ) verlegt.
GBW GmbH & Co. Dienstleistungs- und Beteiligungs KG, Köln, (Christian-Hünseler-Straße 10 A, 50859 Köln).(die Organisation von Verwaltungsarbeiten für die WESTFALIA-WERKE GmbH & Co.;). Kommanditgesellschaft. Nach Firmenänderung (vormals WESTFALIA - WERKE GmbH & Co. Dienstleistungs- und Beteiligungs-KG); Nach Sitzverlegung (vormals Rheda-Wiedenbrück, AG Gütersloh HRA 5572); Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Firmenänderung und Sitzverlegung (vormals WESTFALIA - WERKE Geschäftsführungs GmbH, Rheda-Wiedenbrück, AG Gütersloh HRB 6098) nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: GBW Geschäftsführungs GmbH, Köln (AG Köln HRB 63946), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.