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GBZ Foundation gGmbH, Mittelbiberach (HRB 747945)

Firmendaten

Anschrift
Schloßstr. 11
88441 Mittelbiberach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 747945
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die GBZ Foundation gGmbH aus Mittelbiberach ist im Handelsregister Ulm unter der Nummer HRB 747945 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.03.2024 hat die GBZ Foundation gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke i.S. des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist zum Gemeinwohl der Bevölkerung die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) der Religion, c) der Kunst und Kultur, d) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, e) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie f) des Schutzes von Ehe und Familie. 3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht: Im gemeinnützigen Bereich durch - die Unterstützung von religiös geprägten und als gemeinnützig anerkannten Universitäten, Hochschulen und Schulen und insbesondere die Förderung von Lehre und Forschung an diesen; hierzu gehört auch die Unterstützung wissenschaftlicher Publikationen, - die Förderung von Menschen, Gruppen und Vereinen bei der Ausübung ihres christlichen Glaubens (beispielsweise Gottesdienste, Gebetsveranstaltungen, Exerzitien, Einkehrtage). Im Bereich der mildtätigen Zwecke durch die Unterstützung von Menschen, die religiös motiviert eine Ausbildung oder ein Studium anstreben und nicht die eigenen Mittel zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes i.S.v. § 53 Nr. 2 AO haben. Im Bereich der kirchlichen Zwecke durch die Unterstützung von Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, insbesondere die Unterhaltung von Einrichtungen wie Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern mit Geldzuwendungen. Im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur beispielsweise durch: - Förderung von bildender Kunst in Museen sowie Ausstellungen - Förderung von Musik, Chören, Konzerten, Festivals und Orchestern - Förderung von Literatur, Publikationen, Medien und Lesungen - Förderung der kulturellen Bildung - Förderung internationaler und transnationaler Kooperationen im Bereich Kunst und Kultur Im Bereich der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowohl durch direkten Erwerb denkmalgeschützter Objekte für die Vermögensverwaltung der Gesellschaft als auch z.B. durch die Förderung der Instandsetzung oder Reparatur sowie die Herrichtung von Gebäuden und Infrastrukturen mittels Zuschüssen, Unterstützung im planerischen Bereich, Bewahrung und Dokumentierung des kulturellen Erbes sowie Förderung von Forschungsprojekten, Publikationen und Archivarbeit Im Bereich des Schutzes von Ehe und Familie z.B. durch die Ermutigung Verantwortlicher von Gemeinden mehr Prävention, jungen Erwachsenen, sowie Ehen und Familien anzubieten, Forschung über das Wesen der Ehe und Familie, Förderung von Therapien, Familienberatungsstellen und Ehevorbereitungskursen, mediale Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und therapeutischen Möglichkeiten zum Schutz von Ehe und Familie Zur Verwirklichung seiner satzungsmäßigen Zwecke kann die Gesellschaft auch einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel zuwenden, soweit diese steuerbegünstigt sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die GBZ Foundation gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.05.2024)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
GBZ Foundation gGmbH
b)
Mittelbiberach
Geschäftsanschrift:
Schloßstraße 11, 88441 Mittelbiberach
c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke i.S. des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2) Zweck der Gesellschaft ist zum
Gemeinwohl der Bevölkerung die
Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung,
b) der Religion,
c) der Kunst und Kultur,
d) des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege,
e) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
sowie
f) des Schutzes von Ehe und Familie.
3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht:
Im gemeinnützigen Bereich durch
- die Unterstützung von religiös geprägten
und als gemeinnützig anerkannten
Universitäten, Hochschulen und Schulen
und insbesondere die Förderung
von Lehre und Forschung an diesen; hierzu
gehört auch die Unterstützung
wissenschaftlicher Publikationen,
- die Förderung von Menschen, Gruppen
und Vereinen bei der Ausübung ihres
christlichen Glaubens (beispielsweise
Gottesdienste, Gebetsveranstaltungen,
Exerzitien, Einkehrtage).
Im Bereich der mildtätigen Zwecke durch
die Unterstützung von Menschen, die
religiös motiviert eine Ausbildung oder ein
Studium anstreben und nicht die eigenen
Mittel zum Bestreiten ihres
Lebensunterhaltes i.S.v. § 53 Nr. 2 AO
haben.
Im Bereich der kirchlichen Zwecke durch
die Unterstützung von
Religionsgemeinschaften, die Körperschaft
des öffentlichen Rechts sind, insbesondere
die Unterhaltung von Einrichtungen wie
Gotteshäusern und kirchlichen
Gemeindehäusern mit Geldzuwendungen.
Im Bereich der Förderung von Kunst und
Kultur beispielsweise durch:
- Förderung von bildender Kunst in Museen
sowie Ausstellungen
- Förderung von Musik, Chören, Konzerten,
Festivals und Orchestern
- Förderung von Literatur, Publikationen,
Medien und Lesungen
- Förderung der kulturellen Bildung
- Förderung internationaler und
transnationaler Kooperationen im Bereich
Kunst und Kultur
Im Bereich der Förderung des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
sowohl durch direkten Erwerb
denkmalgeschützter Objekte für die
Vermögensverwaltung der Gesellschaft als
auch z.B. durch die Förderung der
Instandsetzung oder Reparatur sowie die
Herrichtung von Gebäuden und
Infrastrukturen mittels Zuschüssen,
Unterstützung im planerischen Bereich,
Bewahrung und Dokumentierung des
kulturellen Erbes sowie Förderung von
Forschungsprojekten, Publikationen und
Archivarbeit
Im Bereich des Schutzes von Ehe und
Familie z.B. durch die Ermutigung
Verantwortlicher von Gemeinden mehr
Prävention, jungen Erwachsenen, sowie
Ehen und Familien anzubieten, Forschung
über das Wesen der Ehe und Familie,
Förderung von Therapien,
Familienberatungsstellen und
Ehevorbereitungskursen, mediale
Verbreitung der wissenschaftlichen
Erkenntnisse und therapeutischen
Möglichkeiten zum Schutz von Ehe und
Familie
Zur Verwirklichung seiner satzungsmäßigen
Zwecke kann die Gesellschaft auch einer
anderen Körperschaft oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts
Mittel zuwenden, soweit diese
steuerbegünstigt sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Graf von Brandenstein-Zeppelin, Albrecht,
Mittelbiberach, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
von Brandenstein-Zeppelin, Ferdinand,
Friedland, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2024.
a)
03.05.2024
Erbstößer

Historie 1

03.05.2024
Entscheideränderung
Entscheideränderung