HRB 726056: Zeppelin Solar GmbH, Mittelbiberach, Schloßstraße 11, 88441 Mittelbiberach. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: GBZ Immobilien GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienvermögen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, in jeder Art und Weise und gleichgültig in welcher Rechtsform sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks dürfen die Grenzen einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschritten werden.
HRB 726056: Zeppelin Solar GmbH, Mittelbiberach, Schloßstraße 11, 88441 Mittelbiberach. Mit der "GBZ Holding GmbH", Mittelbiberach (Amtsgericht Ulm HRB 727614) wurde am 07.12.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 07.12.2021 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
HRB 726056: Zeppelin Solar GmbH, Mittelbiberach, Schloßstraße 11, 88441 Mittelbiberach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Majestic Luftschifffahrtsgesellschaft mbH", München (Amtsgericht München HRB 82197) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 724171: ZEPPELIN SOLAR GmbH, Mittelbiberach, Schloßstraße 11, 88441 Mittelbiberach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kraftwerk Friedland GmbH", Mittelbiberach (Amtsgericht Ulm HRB 726056) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 726056: Kraftwerk Friedland GmbH, Mittelbiberach, Schloßstraße 11, 88441 Mittelbiberach. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: Zeppelin Solar GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Besitz und der Betrieb von Kraftwerken, insbesondere von Solarkraftwerken, und alle damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäfte. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZEPPELIN SOLAR GmbH", Mittelbiberach (Amtsgericht Ulm HRB 724171) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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