GBt Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (Jägerstraße 36, 70174 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 16.10.2006 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
GBt Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (Jägerstraße 36, 70174 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 und des Versammlungsbeschlusses der Gesellschaft vom 23.08.2006 mit der Aktiengesellschaft "SV Sparkassen Versicherung Holding Aktiengesellschaft",Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16367) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichtenUrkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.