HRB 1861: GCG Trockenbau- und Malerarbeiten GmbH, Hamm, Lange Straße 185, 59067 Hamm. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.02.2020 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,88 um EUR 24,12 auf EUR 26.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) zu ändern. Neues Stammkapital: 26.100,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Czarnotta, Waldemar, Hamm, * ‒.‒.‒‒; Czarnotta, Roland, Hamm, * ‒.‒.‒‒; Gratza, Christopher, Hamm, * ‒.‒.‒‒; Juraschek, Rafael, Hamm, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Czarnotta, Franz, Hamm, * ‒.‒.‒‒; Gratza, Herbert, Hamm.
HRB 1861: GCG Trockenbau- und Malerarbeiten GmbH, Hamm, Lange Straße 185, 59067 Hamm. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Lange Straße 185, 59067 Hamm. Bestellt als Geschäftsführerin: Gratza-Güneser, Martha, Hamm, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Czarnotta, Franz, Hamm, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.02.2020 und der Gesellschafterversammmlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.02.2020 mit der C & G Malerarbeiten GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HRB 8496) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.