GCI BridgeCapital AG, München, Brienner Straße 7, 80333 München. Die Hauptversammlung vom 01.07.2013 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "GCI BridgeCapital GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 206264) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GCI BridgeCapital AG, München, Brienner Straße 7, 80333 München. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Wahl, Albert, Grünwald, * ‒.‒.‒‒.
GCI BridgeCapital AG, München, Brienner Straße 7, 80333 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fiocchetta, Andrea, München, * ‒.‒.‒‒.
GCI BridgeCapital AG, München, Brienner Straße 7, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 18.12.2009 hat die Änderung des § 9 (Vergütung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Brienner Straße 7, 80333 München.
GCI BridgeCapital AG, München, (Brienner Straße 7, 80333 München).Die GCI FinancialServices AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 163580) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 mit Nachtrag vom 27.08.2008 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.08.2008 mit Nachtrag vom 27.08.2008 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.08.2008 mit Nachtrag vom 27.08.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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