GCP Projekte Consulting Sales GmbH, Bückeburg (Gerhart-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden 1. JD Vermögensverwaltungs GmbH am 19.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GCP Projekte Consulting Sales GmbH, Bückeburg (Gerhart-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 mit der 1. JD Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen HRB 200262) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GCP Projekte Consulting Sales GmbH, Bückeburg (Gerhart-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Klitsch, Thorsten, Bückeburg, * ‒.‒.‒‒.
GCP Projekte Consulting Sales GmbH, Bückeburg, (Gerhart-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg).Der mit der 1. JD Vermögensverwaltung GmbH in Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen HRB 200262) am 05.12.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.06.2009 zum 15.06.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
GCP Projekte Consulting Sales GmbH, Bückeburg (Gerhart-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg). Mit der 1. JD Vermögensverwaltung GmbH in Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen HRB 200262) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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