HRB 161529: GCT-group GmbH, Eching, Landkreis Freising, Bahnhofstraße 24 und 24 a, 85386 Eching. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 24, 85386 Eching. Prokura erloschen: Kairat, Marco, Stindtstedt, * ‒.‒.‒‒.
GCT-group GmbH, Eching, Landkreis Freising, Bahnhofstraße 24 und 24 a, 85386 Eching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schibinger, Cristian, Eching, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Knapp, Carmen, Eching, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kairat, Marco, Stindtstedt, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Wopperer, Alexander, Eching, * ‒.‒.‒‒.
GCT-group GmbH, Eching, Landkreis Freising, Bahnhofstr. 24 a, 85386 Eching. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 24 und 24 a, 85386 Eching. Einzelprokura: Wopperer, Alexander, Eching, * ‒.‒.‒‒.
GCT-group GmbH, Eching (Bahnhofstr. 24 a, 85386 Eching). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2005 mit Nachtrag vom 09.01.2006. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Transporten, Autohandel und Lagerung von Fahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schibinger, Cristian, Eching, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens GCT-group e.K., mit dem Sitz in Eching (Amtsgericht München HRA 86642) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 20.03.2006 wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.