GDF SUEZ Energie Deutschland GmbH, Berlin, Friedrichstr. 200, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2012 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die GDF SUEZ Energie Deutschland AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 140624 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
GDF SUEZ Energie Deutschland GmbH, Berlin, Friedrichstr. 200, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.01.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die GRTgaz Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 135502 B) abgespalten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
GDF SUEZ Energie Deutschland GmbH, Berlin, Friedrichstr. 200, 10117 Berlin. Firma: GDF SUEZ Energie Deutschland GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Friedrichstr. 200, 10117 Berlin Gegenstand: Die Herstellung, der Transport, die Speicherung, die Verteilung, der An- und Verkauf von und der Handel mit Energie (insbesondere Strom und Gas) sowie verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks geeignet sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 5.435.500,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hartmann, Hans, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Geschäftsführer:; 2. Langner, Anke, * ‒.‒.‒‒, Wuppertal; Geschäftsführer:; 3. Stephan, Michael, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Geschäftsführer:; 4. von Scholz, Erik, * ‒.‒.‒‒, Berlin Prokura: 1. Broos, Wim, * ‒.‒.‒‒, Kapellen/Belgien; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2. Etienne, Jacques, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 3. Dr. Fischer, Frank, * ‒.‒.‒‒, Hannover; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 4. Thelen, Karl-Peter, * ‒.‒.‒‒, Essen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.12.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GDF SUEZ Energie Deutschland AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 125081 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.12.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
GDF SUEZ Energie Deutschland GmbH, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2010 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die GDF SUEZ Energie Deutschland AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 125081 ) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
GDF SUEZ Energie Deutschland GmbH, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GDF SUEZ Energie Deutschland AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 70683) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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