HRB 38689: GDMcom Netze Zweite GmbH, Leipzig, Maximilianallee 4, 04129 Leipzig. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GDMcom Netze GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 37775) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 38689: GDMcom Netze Zweite GmbH, Leipzig, Maximilianallee 4, 04129 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2021. Geschäftsanschrift: Maximilianallee 4, 04129 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Planung, Errichtung, der Betrieb, die Betriebsführung und Instandhaltung von Telekommunikationsanlagen und die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Harkenthal, Daniela, Schkopau OT Hohenweiden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens I. Schneider e.K. Inhaber Jens Schneider mit Niederlassung in Cavertitz OT Schirmenitz (Amtsgericht Leipzig, HRA 13452) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 23.02.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.