HRB 6192: GDS Steiner GmbH, Alzenau, Philipp-Reis-Straße 3, 63755 Alzenau. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 6192: GDS Steiner GmbH, Alzenau, Philipp-Reis-Straße 3, 63755 Alzenau. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 16.08.2017 (Az. 613 IN 238/17) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 6192:crafty Deutschland GmbH, Alzenau, Philipp-Reis-Str. 3, 63755 Alzenau.Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: GDS Steiner GmbH. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 3, 63755 Alzenau.
und Druck Steiner GmbH, Alzenau (Philipp-Reis-Str. 3, 63755 Alzenau). Die Gesellschafterversammlungen vom 09.05.2005 und vom 24.08.2005 haben die Änderung der § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand und Zweck), die Umstellung auf EUR und die Herabsetzung des Stammkapitals um 64,59 EUR auf 25.500,00 EUR, sowie die Änderung der § 3(Stammkapital, Stammeinlage), § 5 (Geschäftsführung), § 8 (Gesellschaffterbeschlüsse) und des § 10 (Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot) der Satzung beschlossen. Neue Firma: crafty Deutschland GmbH. Neuer Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Druckerzeugnissen; Konzeption, Vorbereitung, Durchführung, Vollzug und Herausgabe von mit Lichtbildwerken einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, sowie mit Lichtbildern versehenen Produkten im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG; Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Vollzug von im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung stehenden Maßnahmen und Events; auf Produkte, Maßnahmen und Ideen bezogene Marketingmaßnahmen sämtlicher Art im sportlichen und künstlerischen Bereich. Ferner ist die Beteiligung an und der Erwerb von Immobilien, insbesondere für einen Druckereibetrieb wie zur Eigenkapitalbildung, statthaft. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Geschäftsführung wie gesetzliche Vertretung für einen Grafik- oder Druckereibetrieb zu übernehmen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin).