GE Fanuc International GmbH, Oberhaching (Keltenring 1, 82041 Oberhaching). Die Verschmelzung wurde am 25.04.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Esslingen a. N. HRB 3089).
GE Fanuc International GmbH, Oberhaching (Keltenring 1, 82041 Oberhaching). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2004 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "GE Fanuc Automation Deutschland GmbH" mit dem Sitz in Neuhausen a. d. F. (Amtsgericht Esslingen HRB 3089) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GE Fanuc International GmbH, Oberhaching (Keltenring 1, 82041 Oberhaching). Ausgeschieden Geschäftsführer: Michelberger, Knut J., Kronberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Hinninger, Thomas, Groß-Zimmern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.