GEA GP GmbH, Bochum (Dorstener Str. 484, 44809 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GEA Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Bochum (AG Bochum HR B 10437) am 14.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
GEA GP GmbH, Bochum (Dorstener Str. 484, 44809 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006 mit der GEA Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Bochum (AG Bochum HR B 10437) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.