GECON-Energie GmbH, Langenfeld, Am Merxhof 1 A, 40764 Langenfeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GECON-Energie GmbH, Langenfeld, Am Merxhof 1 A, 40764 Langenfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2010. Geschäftsanschrift: Am Merxhof 1 A, 40764 Langenfeld. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen, insbesondere in Energiefragen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Schenning, Annemarie, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Annemarie Schenning, Langenfeld, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma GECON-Energieconsulting e.K. in Langenfeld (AG Düsseldorf, HRA 16937) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.07.2010. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.