GEDE-WOHN Vermietungs- und Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh.., Otto-Stabel-Str. 2-4, 67059 Ludwigshafen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02.2010 mit der FITEC AG & Co. KG mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRA 3726) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist heute erfolgt, die Gesellschaft ist erloschen, das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GEDE-WOHN Vermietungs- und Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh.., Otto-Stabel-Str. 2-4, 67059 Ludwigshafen.Geschäftsanschrift: Otto-Stabel-Str. 2-4, 67059 Ludwigshafen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2010 Teile des Vermögens (Betrieb von Immobilienfondsverwaltungen) der ALWOG Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen HR B 2216) im Wege der Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, diese ist heute erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GEDE-WOHN Vermietungs- und Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh.. (Ludwigshafen/Rh..). Nicht mehr Geschäftsführer: Bender-Rabah, Christine, Frankenthal, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Paupers, Erwin, Speyer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GEDE-WOHN Vermietungs- und Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh.. (Ludwigshafen/Rh..). Geschäftsführer: Bender-Rabah, Christine, Frankenthal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Paupers, Erwin, Speyer, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.