Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
30 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Westerwick, Jan, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.03.2023
Schmidt |
HRA 18015: GEDORE Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG, Remscheid, Remscheider Straße 149, 42899 Remscheid. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Spahlinger, Björn, Remscheid, * ‒.‒.‒‒; Zucchello, Dinarte, Abbadia Lariana/Italien, * ‒.‒.‒‒.
HRA 18015: GEDORE Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG, Remscheid, Remscheider Straße 149, 42899 Remscheid. Prokura erloschen: Dr. Dowidat, Christian, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
HRA 18015: Gedore-Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG, Remscheid, Remscheider Straße 149, 42899 Remscheid. Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: GEDORE Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG.
HRA 18015: Gedore-Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG, Remscheid, Remscheider Straße 149, 42899 Remscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der GEDORE TorqueTech GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 27585) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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