GEDRUMA GmbH, Büttelborn, Feldbergstraße 14, 64572 Büttelborn. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Darmstadt, HRA 85094) am 23.10.2013 wirksam geworden.
Immobilia Viva Grundbesitz GmbH, Büttelborn, Feldbergstraße 14, 64572 Büttelborn. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: GEDRUMA GmbH. Neuer Gegenstand: ist der An- und Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 im Wege des Formwechsels in die GEDRUMA GmbH & Co. KG mit Sitz in Büttelborn (Amtsgericht Darmstadt, AR 1126/2013) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Immobilia Viva Grundbesitz GmbH, Büttelborn, Feldbergstraße 14, 64572 Büttelborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2012. Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 14, 64572 Büttelborn. Gegenstand: Der An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene Rechnung unter Verwendung eigener Vermögenswerte, sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im eigenen Namen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Förster, Günter, Büttelborn, * ‒.‒.‒‒; Jäger, Thimo, Mörfelden-Walldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.