HRA 702102: GEKI Automatenaufstellung und Gaststättenbetriebe, Inh. Manfred Hecking e. K., Oberharmersbach, Häldeleweg 4, 77784 Oberharmersbach. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
GEKI Automatenaufstellung und Gaststättenbetriebe, Inh. Manfred Hecking e. K., Oberharmersbach, Häldeleweg 4, 77784 Oberharmersbach.(Aufstellung und Vertrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie von Unterhaltungs- und Warenautomaten, Betrieb von Spielhallen und Gaststätten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Häldeleweg 4, 77784 Oberharmersbach. Inhaber: Hecking, Manfred, Oberharmersbach, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GEKI Automatenaufstellung und Gaststättenbetriebe GmbH", Oberharmersbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 480100) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.